Oct
2
2009

Abmahnung gegen Blog zurückgezogen

Abmahnung gegen Blog zurückgezogen

Vergangene Woche erhielten diverse Blogbetreiber Abmahnungen wegen angeblich illegaler Verlinkungen von Downloads. Zumindest in einem Fall hat nun die u.a. im Auftrag von Universal tätige Anwaltskanzlei die Abmahnung zurückgezogen und sich sogar bei dem Blogbetreiber entschuldigt. Die Betreiber des Blogs whitetapes.de beschreiben auf ihrer Seite, wie sie wegen der Verlinkung auf einen Download des Titels „Signs“ von Bloc Party abgemahnt wurden, obwohl der Track vom Bloc Party-Label Cooperative Music ausdrücklich freigegeben war. Demnach erfolgte die Abmahnung im Auftrag von Universal, die für Bloc Party in Deutschland den Vertrieb bestreiten. Dass die Abmahnung zurückgezogen wurde, sei dem „freundlichen Einsatz“ von Cooperative Music zu verdanken. Wie im Fall Curse betreiben also auch bei Bloc Party Label und Vertrieb eine völlig gegensätzliche Download-Politik, in der die eine Seite die Promo-Maßnahmen der anderen juristisch verfolgt. Auch bei Curse hatte der Vertrieb (Sony) Blogbetreiber wegen Verlinkungen auf einen von Curses Label promoteten Track abgemahnt. Dazu erreichte uns am gestrigen Donnerstag von Sony Music folgende Stellungnahme: Pressemitteilung von Sony Music „Sony Music vertritt grundsätzlich die Rechte seiner Künstler im Rahmen der geltenden Rechtslage. Das ist im Sinne unserer Künstler. Es wurden lediglich einige wenige Seitenbetreiber angeschrieben, von einer Abmahnwelle kann daher nicht gesprochen werden. Die auch in unserem Auftrag tätige Anwaltskanzlei hat im Rahmen ihrer Webrecherche die entsprechenden Seiten abgemahnt, da diese das nicht lizenzierte Songmaterial zum Download angeboten haben. Das ist illegal. Die unterschiedliche Höhe der in Rechnung gestellten Anwaltskosten ergibt sich aufgrund der Einschätzung des jeweiligen Sachverhalts, sprich: Seiten, auf denen in erster Linie Informationen und redaktionelle Inhalte zu finden sind, werden als weniger gefährlich eingestuft als Seiten, die offensichtlich auf Rechtsverletzungen ausgelegt sind und bei denen die illegal angebotenen Songs sogar zum Kauf angeboten werden.“ Stellungnahmen der anderen Majors Universal und Warner stehen noch aus. Dafür erklärte sich Sebastian Hornik, Director Corporate Communications bei Sony Music, bereit, unsere Fragen zum Sony-Statement zu beantworten. laut.de: Aus unserem Bericht von letzter Woche geht hervor, dass die Abmahnung im Auftrag von Sony Music an einzelne Blogbetreiber ging. Warum haben große Seiten wie mtv.de, hiphop.de oder auch die Webseite von Curses Label Alles Real Records, die den beanstandeten Track ebenfalls verlinkt hatten, keine Abmahnung bekommen? Sebastian Hornik: Im Rahmen der Webrecherche wurden die entsprechenden Seiten abgemahnt, bei denen Rechtsverletzungen entdeckt wurden. Diese Recherche kann natürlich nicht alle Seiten abdecken. Sicherlich bleiben manchmal rechtsverletzende Angebote auch unentdeckt. Dies ist auch hier der Fall. Die oben genannten Seiten haben das Material inzwischen entfernt, da es illegal ist. Insofern erfolgt keine Abmahnung mehr. Wie kann es sein, dass der Vertrieb (Sony) eines Künstlers (Curse) Promomaßnahmen (Verlinkung des Splash!-Mixtapes) des Labels (Alles Real) desselben Künstlers juristisch verfolgt? Diese Frage will Sebastian Hornik nicht kommentieren. Die Behauptung, die Verlinkung eines Downloads sei illegal, ist fragwürdig bzw. eine sehr einseitige und für die Blogbetreiber ungünstige Auslegung der Rechtslage. Warum mahnt Sony Music Seitenbetreiber ab, die offensichtlich keinerlei kommerzielles Interesse verfolgen und deren alleiniges Ziel es ist, Musiktipps zu geben. Das ist nicht fragwürdig, sondern einhellige Rechtsprechung. Auf den Seiten wurde Werbung geschaltet, so dass kommerzielle Interessen bestehen. Der Schaden für Sony Music entsteht allerdings unabhängig davon, ob der Link kommerziell ist oder nicht. Sony Music behauptet, ein solches Vorgehen sei im Interesse der Künstler. Curse hat sich dezidiert anders geäußert – weiß der Rapper nicht, was gut für ihn ist? Wir akzeptieren und respektieren die Meinung unserer Künstler. Genauso wie geltendes Recht.