Jan
11
2006

‚Kannibale‘ droht mit Klage

‚Kannibale‘ droht mit Klage

Armin Meiwes, der so genannte ‚Kannibale von Rotenburg‘, erwägt eine Klage gegen die Band Rammstein wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Meiwes‘ Anwalt Harald Ermel macht geltend, die Düsterrocker hätten in ihrem Song „Mein Teil“ die Geschichte seines Mandanten verarbeitet, es gebe einen „deutlichen Bezug“ auf die Straftat, wegen der Meiwes mittlerweile im Gefängnis sitzt. Im Jahr 2001 hatte der Rotenburger über das Internet Kontakt zu einem Berliner Ingenieur aufgenommen, hatte ihm – offenbar mit seinem Einverständnis – den Penis abgetrennt, ihn dann getötet und teilweise gegessen. Das Landgericht Kassel verurteilte Meiwes daraufhin wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft. Der Prozess soll aber demnächst noch einmal neu aufgerollt werden. Weitere Klagen richten sich gegen den Kinofilm „Rothenburg“, der Meiwes als „bestialischen Mörder“ stigmatisiere und ohne seine Einwilligung entstanden sei, und gegen eine britische Internet-Firma, die Bilder von der Bluttat ins Netz gestellt haben soll. In Anbetracht der Neuauflage des Prozesses ab dem kommenden Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht müsse sein Mandant vor falschen Darstellungen geschützt werden, argumentierte Ermel gegenüber der dpa. Eine Rolle spielt aber auch, dass Meiwes die Rechte an seiner Geschichte bereits der Hamburger Produktionsfirma Stampfwerk überlassen hat und demnächst selbst seine Memoiren veröffentlichen will. Vor diesem Hintergrund könne man nicht dulden, dass sich „Trittbrettfahrer auf Kosten von Herrn Meiwes bereichern“, sagte Ermel. Diese Argumentation müssten die Rammsteiner eigentlich nachvollziehen können – schließlich klagen sie selbst oft und gern wegen Verletzung ihrer eigenen Rechte …