Sep
17
2003

Gegen Celine Dion gewonnen

Gegen Celine Dion gewonnen

Ein amerikanisches Gericht hat Muse bei ihrem Prozess gegen Celine Dion Recht gegeben. Diese wollte eine Show in Las Vegas den Namen ‚Muse‘ geben, der jedoch schon seit 1995 im Besitz der Rock-Band ist. Die wollte nicht, dass ihr Name mit der „Schmalz-Diva“ in Verbindung gebracht wird. Noch zu Beginn des Prozesses hatten Muse ein Schlichtungsangebot von 50.000 Dollar abgelehnt. Es handele sich um den „typischen Kampf eines Musik-Giganten, der eine kleinere Band fertig machen will“, zitiert MTV die Engländer. Auch in einem weiteren Prozess hatten Muse die Richter auf ihrer Seite. In diesem Fall ging es darum, dass Nestle ihren Song „Feeling Good“ unberechtigterweise eine Woche lang für einen Werbespot genutzt hatte. Frontmann Matthew Bellamy erzählte nun in einem Interview, dass ihre Rechtsanwälte Geld rausgeschlagen hätten. Dieses wollte die Band Wohltätigkeitsorganisationen spenden, von denen viele gegen ähnliche Konzerne wie den Kaffeehersteller kämpften, woraufhin sich der Prozessgegner wieder gemeldet hätte. „Sie sagten, sie würden uns nie wieder Geld geben, außer wir unterzeichnen einen Vertrag, dass das Geld nicht für solche Zwecke eingesetzt wird“. Jetzt arbeiten wieder die Anwälte.