Sep
9
2003

Freispruch für das Genital

Freispruch für das Genital

Marilyn Manson wurde am gestrigen Montag im amerikanischen St. Paul freigesprochen. Wie berichtet, hatte ihn ein ehemaliger Bühnenarbeiter wegen psychischer Grausamkeit bei einem Konzert im Jahre 2000 verklagt. Manson habe damals seinen Kopf vor die Hüfte gehalten und kreisende Bewegungen gemacht. Wie jetzt auf der Homepage Mansons zu erfahren, einigte sich die Geschworenen-Jury mit zwölf zu null Stimmen auf einen Freispruch. Die Juroren schlossen sich damit der Einschätzung Mansons an, der Kontakt zwischen ihm und dem Bühnenarbeiter habe „zu der raffinierten und durchdachten Bühnenshow“ gehört und sei weder als beleidigend noch schändlich zu beurteilen. Des Schockrockers Statement zu dem Urteil: „Ich fühle mich völlig bestätigt und danke der Jury und dem Richter für ihr wohl überlegtes Urteil. Außerdem freue ich mich, am 16. Oktober nach St. Paul zurückzukommen“. Nach dem vielleicht richtungsweisenden Urteil darf man gespannt sein auf Oktober und die nächste „raffinierte und durchdachte Show“.